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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 32/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Wegen der anhaltenden trockenen Witterung und der damit verbundenen Brandgefahren erteilt die Gemeinde Heusweiler bis zum 31.10.2022 keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Wir bitten um Verständnis.

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Redelberger
Bürgermeister