Aus Gründen der Unfallverhütung wird Brennholz nur in liegender Form angeboten. Brennholz kann bis 01.12.24 bestellt werden.
Später eingehende Bestellungen können eventuell nicht mehr berücksichtigt werden. Die Höchstmenge je Käufer wird vorerst auf 10 rm bzw. 7 fm festgelegt.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail oder Post.
Bestellungen werden ausschließlich nur in schriftlicher Form berücksichtigt:
Forstverwaltung v. Wegner, Herr Thomas Schledorn,
Landauer Straße 41, 66497 Contwig
Email: schledorn.thomas@gmail.com
Bestellberechtigt sind nur Personen, die im Umgang mit der Motorsäge sachkundig sind oder sachkundige Personen zur Aufarbeitung einsetzten.
Als sachkundig gilt nur, wer an einem Motorsägenkurs nach DGUV Information 214-059 Modul A für liegendes Holz teilgenommen hat. Bereits absolvierte Kurse nach früheren Vorschriften werden ebenfalls anerkannt.
Seit dem 01.09.2021 sind die Forstreviere "von Wegner" PEFC-Zertifiziert, somit ist der Käufer von Brennholz verpflichtet "Sonderkraftstoff und Bio-Kettenöl" zu verwenden.
Die Sachkunde ist auf Verlangen nachzuweisen.
Ich bestelle verbindlich : (in Druckbuchstaben ausfüllen)
Name: __________________ Vorname:__________________
Straße/Nr.: ____________________
PLZ,Wohnort: __________________
Tel.: __________________ E-Mail: __________________
Revierteil:
| Erkershöhe/ Jungenwald | (Friedrichsthal/ Bildstock) | O |
| Fröhnwald/ Engelsbüsch | (Heusweiler/ Holz) | O |
| Gut Königsbruch | (Homburg/ Bruchhof) | O |
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| Polter am Weg: | __________ rm/Ster | O |
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| 50,00€/rm zzgl. 7% MwSt. | Buche/ Eiche | O |
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| 48,00€/rm zzgl. 7% MwSt. | gemischt | O |
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| 42,00€/rm zzgl. 7% MwSt. | Nadelholz | O |
1 Festmeter (fm) entspricht ca. 1,4 Raummeter (rm/Ster)
Zutrefendes bitte unbedingt ankreuzen:
| Ich bin im Besitz einer vollständigen "persönlichen Schutzausrüstung" | ja O nein O |
| Ich habe einen Motorsägenlehrgang wie oben gefordert besucht | ja O nein O |
Bei "nein" unbedingt Name und Adresse der beauftragten sachkundigen Person angeben:
Name: _______________Vorname:_______________
Adresse: ________________________
In den Polter können mitgehend bis 15% Weichlaubholz-Anteil enthalten sein. Die Aufarbeitung erfolgt ausschließlich in der Zeit von 01. Oktober bis einschließlich 31. März. In der Zeit von 01. April – 30. Spetember wird keine Aufarbeitung gestattet.
Die beidseitig genannten Bedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und verpflichte mich,
| ___________________ | ____________________ |
| Ort, Datum | Unterschrift |