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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
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Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Folgende Grabstätten befinden sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom

20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen waren bis heute erfolglos.

Friedhof Eiweiler:

Art der

Grabstätte:

Verstorbene/r:

Jahr der

Belegung:

Familiengrab

Ziegler, Ernst Albert

1988

Ziegler, Maria Elisabeth,

geb. Schirra

2005

Friedhof Heusweiler:

Art der

Grabstätte:

Verstorbene/r:

Jahr der

Belegung:

Reihengrab

Keller, Viktor Vladimirovič

2003

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. (5) i. V. m. § 25 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätte gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet werden, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 01.08.2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister