Die Ruhefrist folgender, nur einmal belegter, Urnenkammern enden im Jahr 2025. Nach § 16 Abs. 1b, der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung, kann das Nutzungsrecht einmalig um 5 Jahre verlängert werden.
Friedhof Eiweiler:
Verstorbene/r: — Jahr der Belegung:
Andres, Edeltrud, geb. Gihr — 2010
Sauer, Erna Anna, geb. Therre — 2010
Friedhof Heusweiler:
Verstorbene/r: — Jahr der Belegung:
Müller, Rosa, geb. Himbert — 2010
Nackas, Frieda Lina, geb. Büch — 2010
Albert, Werner — 2010
Büch, Luise Irmgard, geb. Dilk — 2010
Blandfort, Erich Albert — 2010
Friedhof Holz:
Verstorbene/r: — Jahr der Belegung:
Eichhorn, Alwin — 2010
Friedhof Wahlschied:
Verstorbene/r: — Jahr der Belegung:
Recktenwald, Alfred Heinrich — 2010
Die heutigen Verfügungs-/Nutzungsberechtigten dieser Urnenkammern sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Urnenkammern im Frühjahr 2026 eingeebnet werden, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet und schriftlich eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt haben.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).