Die Gemeinde Heusweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/n
in Vollzeit (40,0 bzw. 39,0 Wochenstunden). Es besteht ebenfalls die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung mit einem Mindestumfang von 30,0 Wochenstunden.
Sie verfügen über:
Ihr Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
Eine Mitarbeit in weiteren Bereichen ist nicht ausgeschlossen.
Die Vergütung erfolgt in der Besoldungsgruppe A10 bzw. in der Entgeltgruppe E9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für Ihre Altersvorsorge bieten wir eine Betriebsrente der RZVK des Saarlandes.
Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan. Schwerbehinderte Bewerber*innen (m/w/d) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Groß (Telefon: 06806/911-138, E-Mail: n.gross@heusweiler.de) oder Herr Ringe (Telefon: 06806/911-131, E-Mail: m.ringe@heusweiler.de).
Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit Ihren Bewerbungsunterlagen bis spätestens 17. Oktober 2022 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Gerne können Sie sich auf diese Stelle auch online bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei an die folgende E-Mail Adresse: personal@heusweiler.de
Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern und insbesondere Bewerbungsmappen bitten wir daher dringend zu verzichten. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages möglich.
„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“