Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Festlegung von Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eiweiler in der Straße Zum Vogelsborn, Gemarkung Hellenhausen, Flur 1, für das Flurstück 117/7
Der Rat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Festlegung von Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eiweiler in der Straße Zum Vogelsborn, Gemarkung Hellenhausen, Flur 1, für das Flurstück 117/7 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit der vorliegenden Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines Wohnhauses auf den o.g. Flurstücken geschaffen werden. Das Grundstück wird mit Hilfe der Ergänzungssatzung dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zugeordnet.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Heusweiler trifft für das Plangebiet die Darstellung gemischte Baufläche. Somit entspricht die Satzung den Darstellungen des FNP.
In seiner Sitzung am 25.09.2025 hat der Rat der Gemeinde Heusweiler den Entwurf der Ergänzungssatzung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zu o.g. Ergänzungssatzung
in der Zeit vom 09.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025
auf der Homepage der Gemeinde Heusweiler unter (www.heusweiler.de, unter Bau und Planung/Bebauungspläne) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Zimmer 2.14, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@heusweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.