Die Kandidatinnen und Kandidaten
Die Katholiken im Bistum Trier sind zur Wahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates aufgerufen.
Zum ersten Mal wird ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat für die Pfarrei St. Josef gewählt, also für die drei ehemaligen Pfarreien Saarwellingen, Schwarzenholz mit Kurhof und Reisbach mit Obersalbach.
Bestimmen Sie mit, wer als Mitglied in den Räten bei der Gestaltung des Pfarrlebens Akzente setzt.
Es kandidieren:
| Name | Alter | Beruf | Wohnort |
| Bauer Franz | 54 | Gärtner | Reisbach |
| Burger Christian | 53 | Bauingenieur | Saarwellingen |
| Heinz Annegret | 70 | Küsterin | Nalbach |
| Jakobs Ulrike | 66 | Rentnerin | Reisbach |
| Kammer Christian | 63 | Elektrotechniker | Schwarzenholz |
| Lauer-Nutzenberger Philipp | 29 | Software-Architekt | Nalbach |
| Maiworm Gerhard | 62 | Verwaltungsangestellter | Saarwellingen |
| Martin Winfried | 74 | Rentner | Saarwellingen |
| Neufing Gina | 24 | Studentin | Schwarzenholz |
| Nutzenberger Chantal | 29 | Referendarin | Nalbach |
| Paulus Eric | 36 | Lehrer | Falscheid |
| Rupp Angela | 62 | Wirtschaftsmathematikerin | Saarwellingen |
| von Ehr Christof | 60 | Sozialvers.fachangestellter | Schwarzenholz |
Wahlrecht ab 16 Jahre und außerhalb Wohnende
Wahlberechtigt ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat. Katholiken, die ihren Wohnsitz außerhalb der Pfarrei haben, sind dann wahlberechtigt, wenn sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen. Man darf jedoch nur in einer Pfarrei an der Wahl teilnehmen.
Wer nicht in St. Josef wohnt, aber hier wählen möchte, muss sich bei seiner Wohnortpfarrei aus dem Wählerverzeichnis austragen lassen und die dabei ausgestellte Bescheinigung ins Wahlbüro mitbringen. In den meisten Pfarrbüros ist das Austragen ab Mitte Oktober 2025 möglich.
Briefwahl
Sollten Sie am Wahlwochenende verhindert sein oder aus anderen Gründen Briefwahl bevorzugen, können Sie Briefwahlunterlagen schriftlich, telefonisch oder persönlich im Pfarrbüro anfordern. Außerdem besteht an den Wochenenden 25./26.10.2025 und 01./02.11.2025 vor und nach den Gottesdiensten die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu erhalten. Ausnahme: Nach den Allerheiligenmessen, wenn der Gang zum Friedhof folgt, ist dies voraussichtlich nicht möglich.
Die Briefwähler/innen haben dem Pfarrbüro/Wahlvorstand ihren Stimmzettel so rechtzeitig zukommen zu lassen, dass er spätestens am 09.11.2025 bis zur Schließung des Wahllokals vorliegt (in Reisbach um 12:00 Uhr, in Schwarzenholz um 13:00 Uhr oder in Saarwellingen um 20:00 Uhr).
Mit der herzlichen Bitte, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben, grüßt Sie