Planfeststellung gemäß § 72 ff. Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) in Verbindung mit § 39 Saarländisches Straßengesetz (SaarlStrG) für die grundhafte Erneuerung der L 265 zwischen Berschweiler und Kutzhof von Bau-km 0+000 bis 0+930 und dem Neubau eines straßenbegleitenden Rad- und Gehweges und der Erneuerung der Entwässerungsanlagen sowie für die Ausführung der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minimierungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemarkung Berschweiler der Gemeinde Heusweiler auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken.
Der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschütz vom 06.10.2022 - Az. (neu): MUKMAV-A/6-0820-0258#0001; Az. (alt): MWAEV-A/5-8270-138#001 - der das o. g. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit von
Donnerstag, dem 20. Oktober
bis einschl. Mittwoch, dem 02. November 2022
in der Gemeinde Heusweiler im Rathaus,
Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler-
Fachgebiet Bauen, Bereich Tiefbau, Zimmer 2.08
zu folgenden Zeiten:
| montags, mittwochs, donnerstags: | 08:30 -12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr, |
| dienstags: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| freitags: | 08:30-12:00 Uhr |
zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als
zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 SVwVfG).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen im Internet unter:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/verkehr/planfeststellung/landesstrassen/neubau_rad_gehweg_1265.html eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen.
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.