Einladung
Die Angehörigen des Löschbezirks Ost der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom 04.08.2021, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am Samstag, 12. November 2022 um 16.00 Uhr, im Gerätebau Ost stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.
| Tagesordnungspunkte: | |
| 1. | Wahl des stellv. Löschbezirksführers |
Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.
Die Angehörigen des Löschbezirks werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.
Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.