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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 45/2023
Amtlicher Teil
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Freiwillige Feuerwehr Gemeinde HeusweilerGesamtwehrEinladung:

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom 04.08.2021, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am

Samstag, den 18. November 2023 um 14.00 Uhr, in der Glück-Auf-Halle in Holz

stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

1.

Wahl des Wehrführers

2.

Wahl des 2. stellvertretenden Wehrführers

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Die Angehörigen der Gesamtwehr werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Heusweiler, 08.11.2023
Der Bürgermeister
Thomas Redelberger