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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 47/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung - Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Kutzhof

Für den Schiedsbezirk Kutzhof wird die Neuwahl einer Schiedsperson erforderlich.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Weitere Informationen über die Aufgaben und das Amt der Schiedspersonen sind aus der nachfolgenden Informationsschrift ersichtlich.

Interessenten für das Amt der Schiedsperson wollen sich bitte schriftlich bis 25. November 2024 bei der Gemeindeverwaltung Heusweiler bewerben.

Heusweiler, den 31.10.2024
Der Bürgermeister
Redelberger

Kennen Sie die Aufgaben und das Amt einer Schiedsperson

Die Schiedsperson ist Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen

Wenn Sie schon einmal von Schiedspersonen etwas gehört haben sollten, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei all diesen Delikten müssen Sie, bevor Sie eine Privatklage beim Amtsgericht erheben, ein Sühneverfahren bei der Schiedsperson durchführen lassen.

Die Schiedsperson kann auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten

Es wird Ihnen aber kaum bekannt sein, dass Sie die Schiedsperson, ohne das Gericht anrufen zu müssen, auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch nehmen können, und zwar dann, wenn es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt (z. B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Streitigkeiten).

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig

Die Schiedsperson hat die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Das Verfahren vor der Schiedsperson ist einfach und kostengünstig

Sie werden feststellen, dass es bei den Schiedspersonen unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Schiedsamtsordnung bzw. des Schiedsamtsgesetztes. Der Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins kann bei der zuständigen Schiedsperson entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Außer Namen und Anschriften der Parteien muss der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.

Weitere Informationen, insbesondere welche Schiedsperson für Sie zuständig ist, erteilen das Amtsgericht, die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung und sämtliche Polizeidienststellen.