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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 47/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Heusweiler  

Anlässlich einer in der Gemarkung Obersalbach-Kurhof, Flur 06 (Dorfstraße) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für das Flurstück Nr. 109/11 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 16.12.2024 um 11:00 Uhr

Treffpunkt: gegenüber Haus Dorfstraße 4, Obersalbach-Kurhof

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 20.11.2024
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur