Seit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes vom 01.07.2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen – außerhalb des Spannungs- und Verteildigungsfalles – ausgesetzt.
Anstelle der Wehrerfassung werden bei den Meldebehörden personenbezogene Daten erhoben.
Nach § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
| 1. | Familienname |
| 2. | Vornamen und |
| 3. | gegenwärtige Anschrift |
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.
Der Widerspruch ist im Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Str. 35, 66265 Heusweiler, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.