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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 48/2023
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) hat der Gemeinderat am 23. November 2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird festgesetzt

2023

2024

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

36.523.900 EUR

37.423.210 EUR

unverändert

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

40.140.177 EUR

42.924.212 EUR

unverändert

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-3.616.277 EUR

-5.501.002 EUR

unverändert

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.411.828 EUR

4.673.722 EUR

unverändert

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.852.944 EUR

10.691.880 EUR

unverändert

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-3.441.116 EUR

-6.018.158 EUR

unverändert

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.907.460 EUR

6.160.933 EUR

unverändert

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

718.400 EUR

814.000 EUR

unverändert

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

2.189.060 EUR

5.346.933 EUR

unverändert

§ 2

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

§ 3

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5

Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 23. November 2023 beschlossene Stellenplan.

Heusweiler, den 24. November 2023
Redelberger
Bürgermeister

Der Stellenplan im 1. Nachtrag für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt in der Zeit vom 4. bis 12. Dezember 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.