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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Heusweiler hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Bereich

Verkehrsüberwachung

zu besetzen. Es handelt sich dabei um eine vorerst auf 2 Jahre befristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Stunden.

Sie verfügen über:

  • den erfolgreichen Abschluss einer dreijährigen verwaltungsnahen Berufsausbildung und bestenfalls die absolvierten Ausbildungslehrgänge „Kommunale Verkehrsüberwachung – Ruhender Verkehr“ sowie „Kommunale Verkehrsüberwachung – Geschwindigkeitsüberwachung“
  • wünschenswerterweise sehr gute Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie praktische Erfahrung im Bereich des Ordnungsamtes
  • ein gleichermaßen sicheres wie freundliches Auftreten
  • sehr gutes Kommunikationsvermögen in Wort und Schrift
  • eine selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise
  • ein hohes Maß an Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • einen sicheren Umgang mit allen gängigen Office-Anwendungen
  • die Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung zu stehen, z.B. bei Veranstaltungen
  • den Führerschein Klasse B

Ihr Aufgabengebiet umfasst unter anderem:

  • Kontrolle des ruhenden und Überwachung des fließenden Verkehrs in allen Heusweiler Ortsteilen
  • Auswertung von Messergebnissen
  • Erfassung und Ahndung von verkehrsrechtlichen Verstößen
  • Verfassen von schriftlichen Stellungnahmen
  • Überprüfung der Verkehrsbeschilderung
  • Ermittlungen bei Ordnungswidrigkeiten, z.B. illegaler Abfallentsorgung
  • Vorbereitung und Wahrnehmung von Gerichtsterminen

Wir bieten Ihnen:

  • eine attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe E 5
  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit flexiblen Arbeitszeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld
  • die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung sowie zum Dienstradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
  • eine Betriebsrente der RZVK des Saarlandes für Ihre Altersvorsorge
  • Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan. Schwerbehinderte Bewerber/innen* werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Groß (Telefon: 06806/911-138, E-Mail: n.gross@heusweiler.de) oder Herr Ringe (Telefon: 06806/911-131, E-Mail: m.ringe@heusweiler.de).

Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 26. Februar 2024 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Gerne können Sie sich auch online auf diese Stelle bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei an die folgende E-Mail Adresse: personal@heusweiler.de

Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern keine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern und insbesondere Bewerbungsmappen bitten wir daher dringend zu verzichten. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages möglich.

„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“

Heusweiler, 26.01.2024
Der Bürgermeister
Redelberger

* Diese Stellenausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig vom Geschlecht