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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 14. November 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1. Nachtrag 2024

2. Nachtrag 2024

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

37.423.210 EUR

37.423.210 EUR

unverändert

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

42.924.212 EUR

42.924.212 EUR

unverändert

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-5.501.002 EUR

-5.501.002 EUR

unverändert

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.673.722 EUR

4.673.722 EUR

unverändert

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

11.721.880 EUR

11.721.880 EUR

unverändert

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-7.048.158 EUR

-7.048.158 EUR

unverändert

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.190.933 EUR

7.190.933 EUR

unverändert

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

814.000 EUR

814.000 EUR

unverändert

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

6.376.933 EUR

6.376.933 EUR

unverändert

§ 2

Der in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

§ 3

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5

Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 14. November 2024 beschlossene Stellenplan.

Heusweiler, den 15. November 2024
Redelberger
Bürgermeister

Der Stellenplan im 2. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 12. bis 19. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.