„Natur- und Landschaftsschutz leben vor Ort vom ehrenamtlichen Engagement"
Das Saarländische Naturschutzgesetz gibt Gemeinden die Möglichkeit für ihre jeweiligen Ortsteile örtliche Naturschutzbeauftragte als Ansprechpartner für Fragen zum Naturschutz berufen zu können. Heusweiler ernennt daher für jeden Ortsteil eine*n Naturschutzbeauftragte*n, welche die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes vertreten. Die Naturschutzbeauftragten sind Ehrenbeamte gemäß dem Saarländischen Beamtengesetz. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Bedienstete der Gemeinde selbst können nicht berufen werden. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bietet im Laufe der Amtszeit Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu diversen Themen an, um die eigenen Kenntnisse zu vertiefen. Die Aufgaben der örtlichen Naturschutzbeauftragten umfassen unter anderem die Beratung der Gemeinde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes, sowie mittels Informationen und Aufklärungen für ein besseres Verständnis von Natur und Landschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern hinzuwirken. Jede*r interessierte Bürgerin hat daher die Möglichkeit sich als künftiger Naturschutzbeauftrage*r für den Ortsteil Wahlschied zu bewerben.
Senden Sie bitte eine formlose Bewerbung mit Angabe Ihrer persönlichen Daten, sowie einer kurzen Erläuterung warum Sie das Ehrenamt als Naturschutzbeauftragte*r ausüben möchten (gerne mit Angaben zu Ihren bisherigen Aktivitäten im Umwelt-/Naturschutz) an:
Gemeinde Heusweiler
Saarbrücker Straße 35
66265 Heusweiler
Sachgebiet Umweltangelegenheiten
oder an
d.seidel@heusweiler.de.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Herrn Seidel 06806/911-172.
Die Bewerbung ist bis zum 19.12.2025 Wochen möglich.
Die Bewerber erhalten im Anschluss an Ihre Bewerbung die Möglichkeit sich im jeweiligen Ortsrat kurz vorzustellen und Ihre Motivation nochmals persönlich darzulegen.