Titel Logo
Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Preisliste Gemeindewerke Heusweiler ab 01.01.2026

Preisblatt zu den

Ergänzenden Bestimmungen

der Gemeindewerke Heusweiler GmbH

zur AVBWasserV

Durch Beschluss des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Heusweiler GmbH gelten mit Wirkung vom 1. Januar 2026 folgende Preise:

1.

Hausanschlusskosten

Die Hausanschlusskosten sind wie folgt zu erstatten:

1.1

Für Hausanschlussleitungen aus dem Werkstoff Polyethylen (PE) und einer Dimension bis DN 50 werden die Kosten aus einem Grundpreis und einem Meterpreis ermittelt.

1.1.1

Grundpreis

Im Grundpreis für einen Neuanschluss sind die Kosten der Anbohrarmatur, die Tiefbauarbeiten in der öffentlichen Fläche sowie die Hauptabsperreinrichtung enthalten. Die Wasserzählergarnitur inkl. KFR-Ventil sind ebenfalls in den Kosten enthalten. Diese gehen jedoch in den Besitz des Kunden über.

Grundpreis

ohne MwSt.

3.200,00 €

inkl. 7 % MwSt.

3.424,00 €

1.1.2

Meterpreis

Für die Anschlussleitung, die an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes beginnt und mit der Hauptabsperrvorrichtung endet, wird ein Meterpreis berechnet.

Bei beidseitiger Verrohrung wird der tatsächliche Meterpreis berechnet. Bei einseitiger Verrohrung, wird der Meterpreis ab Straßenmitte berechnet.

Meterpreis

ohne MwSt.

30,00 €

inkl. 7 % MwSt.

32,10 €

1.2

Die Erdarbeiten im Privatbereich sind fachgerecht durch den Anschlussnehmer oder einer Fachfirma auf seine Kosten durchzuführen.

1.3

Wird eine Anschlussleitung größer als die Dimension DN 50 verlegt, werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.

1.4

Bei Erneuerung und/oder Änderung an der Anschlussleitung, die infolge baulicher Arbeiten oder anderer Maßnahmen auf dem versorgten Grundstück, durch eine Änderung oder Erweiterung der Abnehmeranlage, durch Einstellung des Bezuges oder durch sonstige Maßnahmen des Abnehmers erforderlich werden, werden die tatsächlichen Kosten der Änderung, auch soweit diese in den Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes fallen und diese vom Anschlussnehmer veranlasst sind, in Rechnung gestellt.

1.5

Abtrennung von Hausanschlüssen bzw. Erstellen von Bauanschlüssen (Bauprovisorien)

Bei einer vom Kunden veranlassten Abtrennung eines bestehenden Hausanschlusses vom Wasserversorgungsnetz sowie für die Erstellung eines vorübergehenden Anschlusses (Bauprovisorium) können die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt weerden.

2.

Inbetriebsetzung

Für das Anschließen der Kundenanlage an das Verteilungsnetz der GWH und die Inbetriebsetzung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von

ohne MwSt.

50,00 €

inkl. 19 % MwSt.

59,50 €

berechnet.

3.

Wasserpreise

ohne MwSt.

inkl. 7 % MwSt.

3.1

Grundpreis

Der Grundpreis bestimmt sich nach der Größe der installierten Wasserzähler und beträgt je angefangenem Monat

bisQ3=4

18,50 €

19,80 €

bisQ3=10

44,50 €

47,62 €

bisQ3=16

74,00 €

79,18 €

bisQ3=25

111,00 €

118,77 €

bisQ3=40

148,00 €

158,36 €

Verbundzähler

370,00 €

395,90 €

3.2

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis richtet sich nach der Wasserbezugsmenge in cbm

Arbeitspreis ohne Entgelt für Grundwasserentnahmen

1,61 €

1,72 €

3.3

Bereitstellungspreis

Für die Überlassung eines Standrohres mit Wasserzähler wird anstelle des Grundpreises ein Bereitstellungspreis pro Tag berechnet

1,00 €

1,07 €

4.

Grundwasserentnahmeentgelt

Die GWH erhebt das Grundwasserentnahmeentgelt

0,13 €

0,14 €

Das Entgelt gemäß dem Saarländischen Grund-Wasserentnahmeentgeltgesetz beträgt 0,13 €/cbm. Das ermäßigte Entgelt beträgt 0,12 €/cbm und gilt für gewerbliche Kunden mit EMAS- bzw. ISO 14001 Zertifizierung. Gleiches gilt für Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar teilnehmen.

Das Grundwasserentnahmeentgelt wird vollständig an das Land abgeführt und verbleibt nicht bei der Gemeindewerke Heusweiler GmbH.

4.

Preise für Dienstleistungen

ohne MwSt.

inkl. 19% MwSt.

4.1

Stundensätze

4.1.1

Geschäftsführung

93,00 €

110,67 €

4.1.2

Techn. Leiter

76,00 €

90,44 €

4.1.3

Facharbeiter

57,00 €

67,83 €

4.2

Nebenkosten

4.2.1

Fahrtkosten pro km

0,70 €

0,83 €

4.3

Zählerein- und ausbau

50,00 €

59,50 €

4.4

Beschädigung der Messeinrichtung z. B. durch Frost (ohne Ein- und Ausbau)

30,00 €

35,70 €

5.

Sonstige Preise

5.1

Hinterlegungsbetrag für Standrohr

500,00 €

nicht steuerbar

5.2

Mahnkosten je Mahnung

5,00 €

nicht steuerbar

5.3

Einstellung der Versorgung

50,00 €

nicht steuerbar

5.4

Wiederaufnahme der Versorgung

50,00 €

59,50 €

5.5

Übergabe Trinkwasserstandrohr für Bauwasserzwecke inkl. Einweisung

60,00 €

71,40 €

5.6

Abholung Trinkwasserstandrohr auf Baustelle inkl. Kontrolle

40,00 €

47,60 €

5.7

Auf- und Abbau inkl. Desinfizierung eines Trinkwasserstandrohres

tatsächliche

Kosten

5.8

Einzug der rückständigen Forderungen durch einen Beauftragten der GWH

tatsächliche

Kosten

Heusweiler, den 19. November 2025
Gemeindewerke Heusweiler GmbH
Torsten Schramm
Christian Wunn
Geschäftsführer
Geschäftsführer