Durch Beschluss des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Heusweiler GmbH gelten mit Wirkung vom 1. Januar 2026 folgende Preise:
| 1. | Hausanschlusskosten | ||
| Die Hausanschlusskosten sind wie folgt zu erstatten: | ||
| 1.1 | Für Hausanschlussleitungen aus dem Werkstoff Polyethylen (PE) und einer Dimension bis DN 50 werden die Kosten aus einem Grundpreis und einem Meterpreis ermittelt. | ||
| 1.1.1 | Grundpreis | ||
| Im Grundpreis für einen Neuanschluss sind die Kosten der Anbohrarmatur, die Tiefbauarbeiten in der öffentlichen Fläche sowie die Hauptabsperreinrichtung enthalten. Die Wasserzählergarnitur inkl. KFR-Ventil sind ebenfalls in den Kosten enthalten. Diese gehen jedoch in den Besitz des Kunden über. | ||
| Grundpreis | ohne MwSt. | 3.200,00 € |
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| inkl. 7 % MwSt. | 3.424,00 € |
| 1.1.2 | Meterpreis | ||
| Für die Anschlussleitung, die an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes beginnt und mit der Hauptabsperrvorrichtung endet, wird ein Meterpreis berechnet. | ||
| Bei beidseitiger Verrohrung wird der tatsächliche Meterpreis berechnet. Bei einseitiger Verrohrung, wird der Meterpreis ab Straßenmitte berechnet. | ||
| Meterpreis | ohne MwSt. | 30,00 € |
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| inkl. 7 % MwSt. | 32,10 € |
| 1.2 | Die Erdarbeiten im Privatbereich sind fachgerecht durch den Anschlussnehmer oder einer Fachfirma auf seine Kosten durchzuführen. | ||
| 1.3 | Wird eine Anschlussleitung größer als die Dimension DN 50 verlegt, werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. | ||
| 1.4 | Bei Erneuerung und/oder Änderung an der Anschlussleitung, die infolge baulicher Arbeiten oder anderer Maßnahmen auf dem versorgten Grundstück, durch eine Änderung oder Erweiterung der Abnehmeranlage, durch Einstellung des Bezuges oder durch sonstige Maßnahmen des Abnehmers erforderlich werden, werden die tatsächlichen Kosten der Änderung, auch soweit diese in den Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes fallen und diese vom Anschlussnehmer veranlasst sind, in Rechnung gestellt. | ||
| 1.5 | Abtrennung von Hausanschlüssen bzw. Erstellen von Bauanschlüssen (Bauprovisorien) | ||
| Bei einer vom Kunden veranlassten Abtrennung eines bestehenden Hausanschlusses vom Wasserversorgungsnetz sowie für die Erstellung eines vorübergehenden Anschlusses (Bauprovisorium) können die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt weerden. | ||
| 2. | Inbetriebsetzung | ||
| Für das Anschließen der Kundenanlage an das Verteilungsnetz der GWH und die Inbetriebsetzung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von | ||
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| ohne MwSt. | 50,00 € |
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| inkl. 19 % MwSt. | 59,50 € |
| berechnet. | ||
| 3. | Wasserpreise | ohne MwSt. | inkl. 7 % MwSt. |
| 3.1 | Grundpreis | ||
| Der Grundpreis bestimmt sich nach der Größe der installierten Wasserzähler und beträgt je angefangenem Monat |
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| bisQ3=4 | 18,50 € | 19,80 € |
| bisQ3=10 | 44,50 € | 47,62 € |
| bisQ3=16 | 74,00 € | 79,18 € |
| bisQ3=25 | 111,00 € | 118,77 € |
| bisQ3=40 | 148,00 € | 158,36 € |
| Verbundzähler | 370,00 € | 395,90 € |
| 3.2 | Arbeitspreis | ||
| Der Arbeitspreis richtet sich nach der Wasserbezugsmenge in cbm |
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| Arbeitspreis ohne Entgelt für Grundwasserentnahmen | 1,61 € | 1,72 € |
| 3.3 | Bereitstellungspreis | ||
| Für die Überlassung eines Standrohres mit Wasserzähler wird anstelle des Grundpreises ein Bereitstellungspreis pro Tag berechnet | 1,00 € | 1,07 € |
| 4. | Grundwasserentnahmeentgelt | ||
| Die GWH erhebt das Grundwasserentnahmeentgelt | 0,13 € | 0,14 € |
| Das Entgelt gemäß dem Saarländischen Grund-Wasserentnahmeentgeltgesetz beträgt 0,13 €/cbm. Das ermäßigte Entgelt beträgt 0,12 €/cbm und gilt für gewerbliche Kunden mit EMAS- bzw. ISO 14001 Zertifizierung. Gleiches gilt für Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar teilnehmen. |
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| Das Grundwasserentnahmeentgelt wird vollständig an das Land abgeführt und verbleibt nicht bei der Gemeindewerke Heusweiler GmbH. |
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| 4. | Preise für Dienstleistungen | ohne MwSt. | inkl. 19% MwSt. |
| 4.1 | Stundensätze | ||
| 4.1.1 | Geschäftsführung | 93,00 € | 110,67 € |
| 4.1.2 | Techn. Leiter | 76,00 € | 90,44 € |
| 4.1.3 | Facharbeiter | 57,00 € | 67,83 € |
| 4.2 | Nebenkosten | ||
| 4.2.1 | Fahrtkosten pro km | 0,70 € | 0,83 € |
| 4.3 | Zählerein- und ausbau | 50,00 € | 59,50 € |
| 4.4 | Beschädigung der Messeinrichtung z. B. durch Frost (ohne Ein- und Ausbau) | 30,00 € | 35,70 € |
| 5. | Sonstige Preise | ||
| 5.1 | Hinterlegungsbetrag für Standrohr | 500,00 € | nicht steuerbar |
| 5.2 | Mahnkosten je Mahnung | 5,00 € | nicht steuerbar |
| 5.3 | Einstellung der Versorgung | 50,00 € | nicht steuerbar |
| 5.4 | Wiederaufnahme der Versorgung | 50,00 € | 59,50 € |
| 5.5 | Übergabe Trinkwasserstandrohr für Bauwasserzwecke inkl. Einweisung | 60,00 € | 71,40 € |
| 5.6 | Abholung Trinkwasserstandrohr auf Baustelle inkl. Kontrolle | 40,00 € | 47,60 € |
| 5.7 | Auf- und Abbau inkl. Desinfizierung eines Trinkwasserstandrohres | tatsächliche | Kosten |
| 5.8 | Einzug der rückständigen Forderungen durch einen Beauftragten der GWH | tatsächliche | Kosten |
Torsten Schramm | Christian Wunn |
Geschäftsführer | Geschäftsführer |