Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. S. 1296) hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um EUR | ver- mindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber bisher EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR | |||
| a) im Ergebnishaushalt | ||||
| die Erträge | 34.236.170 | 34.236.170 | ||
| die Auf- wendungen | 34.159.281 | 34.159.281 | ||
| der Saldo der Erträge und Aufwendungen | 76.889 | 76.889 | ||
| b) im Finanzhaushalt | ||||
| die Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit | 2.662.320 | 2.662.320 | ||
| die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | 800.000 | 5.543.950 | 6.343.950 | |
| der Saldo aus Investitions- tätigkeit | -2.881.630 | -3.681.630 | ||
| die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 2.224.830 | 2.224.830 | ||
| die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 1.767.700 | 1.767.700 | ||
| der Saldo aus Finanzierungs- tätigkeit | 457.130 | 457.130 | ||
§ 2
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 5
Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage wird nicht festgesetzt
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 10. Februar 2022 beschlossene Stellenplan
Der 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 liegt in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis 3. Januar 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter www.heusweiler.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/zahlen-daten-fakten/finanzen eingesehen werden.