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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 51/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung 2. Nachtrag 2022

Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. S. 1296) hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um EUR

ver-

mindert um EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl.

der Nachträge

gegenüber bisher EUR

nunmehr festgesetzt auf EUR

a) im Ergebnishaushalt

die Erträge

34.236.170

34.236.170

die Auf-

wendungen

34.159.281

34.159.281

der Saldo der

Erträge und

Aufwendungen

76.889

76.889

b) im Finanzhaushalt

die Einzahlungen

aus Investitions-

tätigkeit

2.662.320

2.662.320

die Auszahlungen

aus Investitions-

tätigkeit

800.000

5.543.950

6.343.950

der Saldo aus

Investitions-

tätigkeit

-2.881.630

-3.681.630

die Einzahlungen

aus

Finanzierungs-

tätigkeit

2.224.830

2.224.830

die Auszahlungen

aus Finanzierungs-

tätigkeit

1.767.700

1.767.700

der Saldo aus

Finanzierungs-

tätigkeit

457.130

457.130

§ 2

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

§ 3

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5

Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage wird nicht festgesetzt

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 10. Februar 2022 beschlossene Stellenplan

Heusweiler, den 16. Dezember 2022
Redelberger, Bürgermeister

Der 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 liegt in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis 3. Januar 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter www.heusweiler.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/zahlen-daten-fakten/finanzen eingesehen werden.