Preisblatt
zu den
Ergänzenden Bestimmungen
der Gemeindewerke Heusweiler GmbH
zur
AVBWasserV
Durch Beschluss des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Heusweiler GmbH gelten mit Wirkung vom 01. Januar 2023 folgende Preise:
1. Hausanschlusskosten
Die Hausanschlusskosten sind wie folgt zu erstatten:
1.1 Für Hausanschlussleitungen aus dem Werkstoff Polyethylen (PE) und einer Dimension bis DN 50 werden die Kosten aus einem Grundpreis und einem Meterpreis ermittelt.
1.1.1 Grundpreis
Im Grundpreis sind die Kosten der Anbohrarmatur, die Tiefbauarbeiten in der öffentlichen Fläche sowie die Hauptabsperreinrichtung, Mauerdurchbruch und -durchführung enthalten.
| Grundpreis | ohne MwSt. | 2.800,00 € |
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| inkl. 7 % MwSt. | 2.996,00 € |
1.1.2 Meterpreis
Für die Anschlussleitung, die an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes beginnt und mit der Hauptabsperrvorrichtung endet, wird ein Meterpreis berechnet.
Verläuft die Hauptversorgungsleitung nicht in der Mitte der Straße, so gilt sie als in der Mitte der Straße verlaufend, wenn nicht auf beiden Seiten eine Hauptleitung verläuft.
| Meterpreis | ohne MwSt. | 28,00 € |
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| inkl. 7 % MwSt. | 29,96 € |
1.2 Die Erdarbeiten im Privatbereich sind vom Anschlussnehmer auf seine Kosten durchzuführen.
1.3 Wird eine Anschlussleitung größer als die Dimension DN 50 verlegt, werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
1.4 Bei Erneuerung und/oder Änderung an der Anschlussleitung, die infolge baulicher Arbeiten oder anderer Maßnahmen auf dem versorgten Grundstück, durch eine Änderung oder Erweiterung der Abnehmeranlage, durch Einstellung des Bezuges oder durch sonstige Maßnahmen des Abnehmers erforderlich werden, werden die tatsächlichen Kosten der Änderung, auch soweit diese in den Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes fallen und diese vom Anschlussnehmer veranlasst sind, in Rechnung gestellt.
1.5 Abtrennung von Hausanschlüssen bzw. Erstellen von Bauanschlüssen (Bauprovisorien)
Bei einer vom Kunden veranlassten Abtrennung eines bestehenden Hausanschlusses vom Wasserversorgungsnetz sowie für die Erstellung eines vorübergehenden Anschlusses (Bauprovisorium) werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
2. Inbetriebsetzung
Für das Anschließen der Kundenanlage an das Verteilungsnetz der GWH und die Inbetriebsetzung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von
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| ohne MwSt. | 50,00 € |
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| inkl. 19 % MwSt. | 59,50 € |
berechnet.
| 3. Wasserpreise | ohne MwSt. | inkl. 7 % MwSt. |
| 3.1 Grundpreis | ||
| Der Grundpreis bestimmt sich nach der Größe | ||
| der installierten Wasserzähler und beträgt je an- | ||
| gefangenem Monat | ||
| bis Qn 2,5 | 15,00 € | 16,05 € |
| bis Qn 6,0 | 37,00 € | 39,59 € |
| bis Qn 10,0 | 62,00 € | 66,34 € |
| bis Qn 15,0 | 92,00 € | 98,44 € |
| bis Qn 20,0 | 123,00 € | 131,61 € |
| Verbundzähler | 308,00 € | 329,56€ |
| 3.2 Arbeitspreis | ||
| Der Arbeitspreis richtet sich nach der Wasser- | ||
| bezugsmenge in cbm | ||
| Arbeitspreis ohne Entgelt für Grundwasserent- | 1,48 € | 1,58 € |
| nahmen | ||
| 3.3 Bereitstellungspreis | ||
| Für die Überlassung eines Standrohres mit Was- | 1,00 € | 1,07 € |
| serzähler wird anstelle des Grundpreises ein Be- | ||
| reitstellungspreis pro Tag berechnet | ||
| 4. Grundwasserentnahmeentgelt | ||
| Die GWH erhebt das Grundwasserentnahme- | 0,10 € | 0,11 € |
| entgelt | ||
| Das Entgelt gemäß dem Saarländischen Grund- | ||
| Wasserentnahmeentgeltgesetz beträgt 0,10 | ||
| €/cbm. Das ermäßigte Entgelt beträgt 0,09 €/cbm | ||
| Und gilt für gewerbliche Kunden mit EMAS- bzw. | ||
| ISO 14001 Zertifizierung. Gleiches gilt für Unter- | ||
| Nehmen und sonstige Einrichtungen der Wirt-Schaft, die am Umweltpakt Saar teilnehmen. | ||
| Das Grundwasserentnahmeentgelt wird voll- | ||
| ständig an das Land abgeführt und verbleibt nicht | ||
| bei der Gemeindewerke Heusweiler GmbH. | ||
| 4. Preise für Dienstleistungen | ohne MwSt. | inkl. 19% MwSt. |
| 4.1 Stundensätze | ||
| 4.1.1 Geschäftsführung | 93,00 € | 110,67 € |
| 4.1.2 Techn. Leiter | 74,00 € | 88,06 € |
| 4.1.3 Facharbeiter | 53,00 € | 63,07 € |
| 4.2 Nebenkosten | ||
| 4.2.1 Fahrtkosten pro km | 0,70 € | 0,83 € |
| 4.3 Zählerein- und ausbau | 50,00 € | 59,50 € |
| 4.4 Beschädigung der Messeinrichtung | ||
| z. B. durch Frost (ohne Ein- und Ausbau) | 30,00 € | 35,70 € |
| 5. Sonstige Preise | ||
| 5.1 Hinterlegungsbetrag für Standrohr | 500,00 € nicht steuerbar | |
| 5.2 Mahnkosten je Mahnung | 5,00 € | nicht steuerbar |
| 5.3 Einstellung der Versorgung | 50,00 € | nicht steuerbar |
| 5.4 Wiederaufnahme der Versorgung | 50,00 € | 59,50 € |
| 5.5 Übergabe Trinkwasserstandrohr für Bauwasserzwecke inkl. Einweisung | 60,00 € | 71,40 € |
| 5.6 Abholung Trinkwasserstandrohr auf Baustelle inkl. Kontrolle | 40,00 € | 47,60 € |
5.7 Auf- und Abbau inkl. Desinfizierung eines tatsächliche Kosten
Trinkwasserstandrohres
5.8 Einzug der rückständigen Forderungen durch tatsächliche Kosten
einen Beauftragten der GWH