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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Aufruf von Grabstätten zur jährlichen Einebnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Die Gemeinde Heusweiler gibt gemäß § 23 der Friedhofssatzung vom

21. September 2023 in der zurzeit gültigen Fassung bekannt, dass in den Monaten Februar - April 2025 auf den Gemeindefriedhöfen in allen Ortsteilen der Gemeinde Heusweiler folgende Grabstätten beseitigt und eingeebnet werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Grabstätten die Möglichkeit haben, je nach Lage der Grabstätte, diese auf Antrag weiter zu pflegen. Der Antrag ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung bis zum 15. Januar 2025 einzureichen und wird im Einzelfall anhand der Lage der Grabstätte überprüft.

Liegt kein Antrag vor, werden die Grabstätten eingeebnet.

In diesem Zusammenhang werden die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätten gebeten, soweit für eine weitere Verwendung vorgesehen, die Bepflanzung und sonstigen Grabschmuck bis zum 31. Januar 2025 von den Grabstätten zu entfernen.

Sollte eine weitere Nutzung von Grabmalanlagen (Steine, Abdeckplatten, Einfassungen u.a.) vorgesehen sein, weise ich darauf hin, dass der Abbau und Abtransport von Grabmalanlagen nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung zulässig ist.

Grabstätten, die bis zum 31.01.2025 nicht abgeräumt sind, werden vollständig durch die Gemeinde abgeräumt und eingeebnet. In diesem Falle gehen die auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale, Pflanzen u.a. in das Eigentum der Gemeinde Heusweiler über (§ 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung).

Dieser Aufruf zur Einebnung von Grabstätten gilt nicht für den alten Friedhof in dem Ortsteil Eiweiler.

Auf diesem Friedhof werden Grabstätten nur auf besonderen Antrag der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten eingeebnet. Antragsformulare sind bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).

Der Aufruf der einzuebnenden Grabstätten kann auch in dem Informationskasten des jeweiligen Friedhofes nachgelesen werden.

66265 Heusweiler, 04. Dezember 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister