Auf Grund der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler in Verbindung mit §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung am 16. November 2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| § 1 | |
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | |
| in den Erträgen auf | 4.167.000,00 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 4.206.000,00 EUR |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |
| in den Einnahmen auf | 2.910.000,00 EUR |
| in den Ausgaben auf | 2.910.000,00 EUR |
| § 2 | |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen | |
| wird festgesetzt auf | 1.292.000,00 EUR |
| § 3 | |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 1.140.000,00 EUR |
| § 4 | |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| wird festgesetzt auf | 470.000,00 EUR |
§ 5
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 16.11.2022 beschlossene Stellenübersicht.
Mit Schreiben vom 16. Januar 2023 wurde vom Landesverwaltungsamt St. Ingbert, Kommunalaufsicht, der Gesamtbetrag der Investitionskredite sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit folgendem Wortlaut genehmigt:
„Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.292.000,00 € und gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.140.000,00 €.“
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 liegt in der Zeit vom 09.02. bis 24.02.2023 bei der Gemeindewerke Heusweiler GmbH, 66265 Heusweiler, Saarbrücker Str. 28 (Kunden-Center) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.