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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2023 desZweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler

Auf Grund der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler in Verbindung mit §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung am 16. November 2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf

in den Ausgaben auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung am 16.11.2022 beschlossene Stellenübersicht.

Heusweiler, den 17. November 2022
Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler
Der Verbandsvorsteher
Thomas Redelberger

Mit Schreiben vom 16. Januar 2023 wurde vom Landesverwaltungsamt St. Ingbert, Kommunal­aufsicht, der Gesamtbetrag der Investitionskredite sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit folgendem Wortlaut genehmigt:

„Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.292.000,00 € und gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächti­gungen in Höhe von 1.140.000,00 €.“

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 liegt in der Zeit vom 09.02. bis 24.02.2023 bei der Gemeindewerke Heusweiler GmbH, 66265 Heusweiler, Saarbrücker Str. 28 (Kunden-Center) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.