Die Gemeinde Heusweiler als Träger von fünf Kindertageseinrichtungen bietet zum 01. August 2024 einen
an. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Der Schulunterricht findet regelmäßig an drei Tagen in der Woche statt, der Praxiseinsatz in der Kindertageseinrichtung erfolgt an zwei Tagen in der Woche.
Sie verfügen über:
| 1) | einen mittleren Bildungsabschluss sowie eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine schriftliche positive Beurteilung über eine mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Bereich oder |
| 2) | eine Hochschulzugangsberechtigung und eine schriftliche positive Beurteilung über eine mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Bereich oder |
| 3) | einen mittleren Bildungsabschluss und entweder |
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Darüber hinaus erwarten wir:
Wir bieten:
Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne mit Frau Ewen (06806/911–168 oder per Mail: s.ewen@heusweiler.de) in Verbindung setzen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Praktikumsbeurteilungen usw.) bis spätestens 26. Februar 2024 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Herrn Thomas Redelberger, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Gerne können Sie sich auf diese Stelle auch online bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im PDF-Format per E-Mail an personal@heusweiler.de.
„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“
* Diese Stellenausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig vom Geschlecht.