Wer am 23. Februar 2025 nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Dazu müssen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.
Die Beantragung der Briefwahl ist auf folgenden Wegen möglich:
| - | durch Übersendung des Wahlbenachrichtigungsbriefes (Briefwahlantrag auf der Rückseite ausfüllen) |
| - | durch ein formloses Anschreiben |
| - | per E-Mail an wahlen@heusweiler.de |
| - | online über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder über die Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de |
| - | Wahl Vorort im Rathaus |
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Das Briefwahlbüro der Gemeinde Heusweiler befindet sich im großen Sitzungssaal des Rathauses.
Wenn Sie vor Ort im Rathaus wählen möchten, bringen Sie bitte Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
| Mo. bis Fr.: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Mo. und Do.: | 13:30 – 15:30 Uhr |
| Di.: | 13:30 – 18:00 Uhr |
| Sa., 15.02.2025: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Briefwahlbüros gerne telefonisch unter 06806 / 911 – 808 zur Verfügung.