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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Mahnung  

Die Steuerzahler der Gemeinde Heusweiler werden hiermit gemahnt und gebeten, die am 15.02.2024 fälligen Steuern und Abgaben auf die Konten der Gemeindekasse Heusweiler zu überweisen. Der eventuell anfallende Säumniszuschlag wird bei zu später Zahlung ab dem 19.02.2024 berechnet.

Leisten Sie Ihre Zahlungen bis spätestens 26.02.2024. Ab dem 27.02.2024 beginnt die kostenpflichtige Zwangsbeitreibung.

Bitte bedienen Sie sich der Möglichkeit, die Steuern und Abgaben im Einzugsverfahren zu bezahlen. Hierzu ist es erforderlich, dass ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt wird. Formulare sind bei der Gemeindekasse Heusweiler oder auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler erhältlich.

Heusweiler, den 14.02.2024
Gemeindekasse Heusweiler als Vollstreckungsbehörde