Titel Logo
Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Mahnung

Die Steuerzahler der Gemeinde Heusweiler werden hiermit gemahnt und gebeten, die am 15.02.2026 fälligen Steuern und Abgaben auf die Konten der Gemeindekasse Heusweiler zu überweisen. Der eventuell anfallende Säumniszuschlag wird bei zu später Zahlung ab dem 20.02.2026 berechnet.

Leisten Sie Ihre Zahlungen bis spätestens 25.02.2026. Ab dem 26.02.2026 beginnt die kostenpflichtige Zwangsbeitreibung.

Bitte bedienen Sie sich der Möglichkeit, die Steuern und Abgaben im Einzugsverfahren zu bezahlen. Hierzu ist es erforderlich, dass ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt wird. Formulare sind bei der Gemeindekasse Heusweiler oder auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler erhältlich.

Heusweiler, den 18.02.2026
Gemeindekasse Hausweiler als Vollstreckungsbehörde