Wildtiere befinden sich ab 1. März in der Fortpflanzungs- und Brutzeit und benötigen daher ungestörte Rückzugsmöglichkeiten. Diese finden sie vor allem im hohen Gras, Gehölzstreifen und Waldgebieten abseits der Wanderwege.
Daher ist im Zeitraum vom 01.03.-30.09. verboten Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Auch ist der Jagdtrieb von Hunden eine Gefahr für trächtige Tiere und brütende Vögel sowie deren Nachwuchs. Daher ist es des Weiteren ab 01.03. verboten Hunde außerhalb von befriedeten Bezirken ohne Leine zu führen.
Bitte verlassen Sie darüber hinaus keine Wege (auch nicht im Wald), um die natürlichen Rückzugsräume von Tieren nicht zu stören.