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Ausgabe 1/2023
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Aufruf zur Abräumung von Gräbern Friedhof Uchtelfangen

Bekanntmachung

Aufruf zur Abräumung von Gräbern

Friedhof Uchtelfangen

Der Ortsrat Uchtelfangen der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 09.11.2022 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Uchtelfangen zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.

Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:

Einzelgräber mit Einfassung:

7 Gräber Anna Hoffmann, Aloys Krämer, Genovefa Bost, Anton Jochem,

Marga Bläser, Cäcilia Nagel, Lydia Anschütz

3 Gräber Anni Marx, Emil Krass, Emma Willms

11 Gräber Klara Phillipi, Maria Hoffmann, Anton Reinhard, Anni Schwarz,

Friedrich Reimertshofer, Margot Mansmann, Christine Hellbrück,

Gertrud Six, Karin Kessler, Hans Boussard, Anton Ruschel

4 Gräber Alex Rullof, Maria Meiser, Hugo Fürste, Fridolin Jochum,

1 Grab Elfriede Traub

Familiengräber:

Eheleute Ziegler Alfons, Agnes und Alois,

Eheleute Strempel Jakob und Hilde, Eheleute Beia Willi,

Urneneinzelgräber:

4 Gräber Helmut Salm, Hans Jürgen Schuchter, Günther Haus, Erika Fichtner,

Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier

Wochen gewährt.

Die Frist beginnt am 05.01.2023 und endet am 02.02.2023.

Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.

Illingen, den 02.01.2023
Gemeinde Illingen
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.
Dr. Armin König