Der Ortsrat Wustweiler der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 18.11.2022 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Wustweiler zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Einzelgräber mit Einfassung:
2 Grab Katharina Marx, August Vogel
6 Gräber Elisabeth Haben, Mathilde Schäfer, Therese Schmidt,
Peter Schmidt, Theresia Gross, Richard Mechenbier
2 Gräber Elfriede Penth, Martha Biehl
Einzelgräber mit Waschbetonplatten:
4 Gräber Ewald Lösch, Maria Engel, Krämer Ferdinand,
Gertrud Schäfer
Familiengräber:
Eheleute Hans-Lauck, Eheleute Dörr-Lambert,
Eheleute Müller-Jochum, Eheleute Ripplinger-Engel
Urneneinzelgrab:
Paul Schug
Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.
Die Frist beginnt am 05.01.2023 und endet am 02.02.2023.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.