Der Ortsrat Hirzweiler der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Hirzweiler zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Einzelgräber mit Waschbetonplatten:
Maria Schirra, Albert Andler, Bernhard Weber
Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von 4 Wochen gewährt.
Die Frist beginnt am 05.01.2023 und endet am 02.02.2023.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.