Der Ortsrat Welschbach der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Welschbach zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Einzelgräber mit Waschbetonplatten:
5 Gräber Theo Baltes, Eduard Mechenbier, Emma Mechenbier, Angela Klein,
Elisabeth Uhl,
4 Gräber Lothar Schmidt, Heinz Geib, Therese Brühl, Wilhelmine Weber
Einzelgräber mit Einfassung:
2 Gräber Maria Rech, Maria Recktenwald
Familiengrab:
Eheleute Harry-Mechenbier
Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.
Die Frist beginnt am 05.01.2023 und endet am 02.02.2023.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.