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Ausgabe 1/2023
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Aufruf zur Abräumung von Gräbern Friedhof Hüttigweiler

Bekanntmachung

Aufruf zur Abräumung von Gräbern

Friedhof Hüttigweiler

Der Ortsrat Hüttigweiler der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Hüttigweiler zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.

Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:

Einzelgräber mit Waschbetonplatten

4 Gräber Heinrich Henkel, Katharina Schömer, Ernst Guthörl

2 Gräber Maria Dörr, Katharina Schreiner

Einzelgräber mit Einfassung:

9 Gräber Helga Both, Alois Donie, Rosa Guthörl, Erich Leist, Johann Blasczyk,

Karoline Warken, Martha Zimmer, Anna Dubois, Josef Fuchs

Familiengrab:

Eheleute Oberneder-Winter

Urnengräber:

Siegfried Jochum, Karin Götzinger

Urnenfamiliengrab:

Klein Siegfried, Anita

Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.

Die Frist beginnt am 05.01.2023 und endet am 02.02.2023.

Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.

Illingen, den 02.01.2023
Gemeinde Illingen
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.
Dr. Armin König