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Ausgabe 1/2024
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Verpflichtender Führerschein-Umtausch

Bekanntmachung

Verpflichtender Führerschein-Umtausch

Nach EU-Vorgaben wird es in Deutschland ab 2033 nur noch einen EU-einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein geben, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.

Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts-bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird.

Das Gesetz (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) zur Einführung des Stufenplans ist mittlerweile in Kraft getreten.

Zu beachten ist hierbei nachstehende Tabelle:

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (grau-und rosafarbene Papierführerscheine):

Geburtsjahr

Fahrerlaubnisinhaber

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerschein):

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Zur Antragstellung werden der Personalausweis oder der Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Die Gebühr für die Umstellung beträgt 24,00 €. Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 06825-409153, 154,155 oder 156 zur Verfügung.

Illingen, 27.11.2023
Gez. Andreas Hübgen
Bürgermeister