Gemäß § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht dient sowohl der Information des Gemeinderates, als auch der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. Daher ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner die Einsicht in den Beteiligungsbericht gestattet. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Gemeinderat hat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 einstimmig zur Kenntnis genommen.
Der Beteiligungsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 10.01.2024 bis einschließlich 19.01.2024 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in Zimmer 305 des Rathauses Illingen, Hauptstr. 86, 66557 Illingen, öffentlich aus.
Zur Einsichtnahme bitten wir einen Termin unter der Tel. 06825 / 409-184 zu vereinbaren.