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Ausgabe 1/2024
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Aufruf zur Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Uchtelfangen

Bekanntmachung

Aufruf zur Abräumung von Gräbern

Friedhof Uchtelfangen:

Der Ortsrat Uchtelfangen der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Uchtelfangen zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.

Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:

Einzelgräber mit Einfassung:

4 Gräber - Alois Schwarz, Maria Laschat, Anna Hirsch, Brigitte Guthörl

5 Gräber - Martha Hellbrück, Edmund Guthörl, Werner Ganster, Ursula Ziskoven, Ida Winkler geb. Gessner

7 Gräber - Gregor Bayer, Helena Klonek, Markus Fell, Maria Six, Friedrich Schäfer, Josef Hellbrück, Elfriede Meiser

4 Gräber - Alban Piletzky, Karlheinz Gross, Herbert Loris, Norbert Dörr

Familiengräber:

Eheleute Schuhmacher Georg und Klara geb. Meiser

Eheleute Graus Johann und Agnes

Eheleute Meiser Alois und Anna geb. Malburg

Eheleute Wagner Johann und Elisabeth

Urneneinzelgräber:

6 Gräber - Ralf Wartner, Hedi Kemmer, Erwin Braun, Helena Pirron, Elke Hoffmann, Albert Krein

Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.

Die Frist beginnt am 11.01.2024 und endet am 08.02.2024.

Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.

Illingen, den 08.01.2024
GEMEINDE ILLINGEN
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez. Andreas Hübgen