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Ausgabe 1/2024
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Aufruf zur Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Welschbach

Bekanntmachung

Aufruf zur Abräumung von Gräbern

Friedhof Welschbach

Der Ortsrat Welschbach der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Welschbach zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.

Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:

Einzelgräber mit Waschbetonplatten:

Charlotte Weber, Oswald Penth

Einzelgräber mit Einfassung: Hugo Fuchs, Anna Fuchs

Familiengräber: Eheleute Biskupek Margot und Heinrich

Urneneinzelgräber: Rainer Dörrenbächer

Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.

Die Frist beginnt am 11.01.2024 und endet am 08.02.2024.

Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.

Illingen, den 08.01.2024
Gemeinde Illingen
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez. Andreas Hübgen