Friedhof Welschbach
Der Ortsrat Welschbach der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Welschbach zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Einzelgräber mit Waschbetonplatten:
Charlotte Weber, Oswald Penth
Einzelgräber mit Einfassung: Hugo Fuchs, Anna Fuchs
Familiengräber: Eheleute Biskupek Margot und Heinrich
Urneneinzelgräber: Rainer Dörrenbächer
Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.
Die Frist beginnt am 11.01.2024 und endet am 08.02.2024.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.