Friedhof Hüttigweiler
Der Ortsrat Hüttigweiler der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Hüttigweiler zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Einzelgräber mit Waschbetonplatten:
3 Gräber - Frieda Gross, Dieter Welter, Marliese Schaum
Einzelgräber mit Einfassung:
6 Gräber - Clementine König, Andreas Schäfer, Josefa Pistorius, Cäcilia Recktenwald, Robert Krämer, Willi Schmitt
6 Gräber - Jürgen Heimes, Horst Guthörl, Inge Kipper, Friedrich Theobald, Walter Andler, Anna Johann
9 Gräber - Herbert Klein, Teresa La Manna, Gottfried Wolfram, Elisabeth Drechsler, Paula Schmidt, Helmut Wagner, Alfred Wolter, Erich Penth, Renate Krämer
Familiengräber: Eheleute Baltes-Mark
Urnengräber: keine
Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.
Die Frist beginnt am 11.01.2024 und endet am 08.02.2024.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.