Widerspruchsmöglichkeit gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz gegen die Datenübermittlung gem. § 58c Soldatengesetz
Gemäß § 58c Abs.1. Satz 2 Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Illingen, Eisenbahnstraße 7, 66557 Illingen, zu erklären.