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Ausgabe 1/2024
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Möglichkeit zum Widerspruch gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz

Widerspruchsmöglichkeit gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz gegen die Datenübermittlung gem. § 58c Soldatengesetz

Gemäß § 58c Abs.1. Satz 2 Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname

2. Vornamen,

3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Illingen, Eisenbahnstraße 7, 66557 Illingen, zu erklären.

Illingen, 11.12.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Andreas Hübgen