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Ausgabe 1/2025
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BEKANNTMACHUNG

Widerspruchsrecht gegen Auskunftserteilung von Wahlberechtigten zur Bundestagswahl

In Bezug auf die Wahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 weise ich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illingen, welche am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und das Wahlrecht ausüben dürfen, hiermit darauf hin, dass in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Wahl in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden darf, soweit für die Zusammensetzung der Daten von Gruppen das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben. Die Geburtstage der Wahlberechtigten werden nicht mitgeteilt.

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz –BMG – vom 03. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I. Nr. 323), informiere ich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illingen über die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann im Bürgerbüro, Eisenbahnstraße 7, erklärt oder dieser Dienststelle schriftlich zugeleitet werden.

Illingen, den 06. Januar 2025
Der Bürgermeister
Gez. Andreas Hübgen