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Ausgabe 1/2025
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Gut vorbereitet in den Winter: So räumen und parken Sie bei Glätte am besten

Das Ordnungsamt informiert

Gut vorbereitet in den Winter: So räumen und parken Sie bei Glätte am besten

Bei winterlichen Verhältnissen sind die Mitarbeiter unseres Baubetriebshofes bereits vor 5:00 Uhr in der Früh unterwegs, um unsere Verkehrswege verkehrssicher zu machen. Bitte haben Sie Verständnis, dass verschiedene neuralgische Punkte, etwa die Straßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen, eine höhere Streu- und Räumpriorität besitzen als die weniger befahrenen Seitenstraßen.

Wegen der Breite des Räumschildes ist es für die Fahrzeuge des Bauhofes manchmal schwierig, in verschiedene Straßen einzufahren. Lassen Sie also bitte beim Abstellen Ihres Fahrzeuges im Verkehrsraum, besonders im Bereich von Wendehämmern oder engen Kurven, ausreichend Platz. Zugeparkte Straßen können leider nicht angefahren werden. Das Parken auf dem Gehweg ist jedoch grundsätzlich verboten. Bitte denken Sie auch an die Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen, die oftmals nur unter großen Schwierigkeiten auf die Straße ausweichen können.

Verfolgen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte regelmäßig die Wetterberichte und parken Sie Ihre Fahrzeuge vorausschauend, bestenfalls in der eigenen Einfahrt.

Auch Mieter und Hauseigentümer sind bei Schneefall und Glätte besonders in der Pflicht: In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr sind die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,00 Meter von Schnee und Eis freizuhalten. Sollte Ihre Straße über keinen Gehweg verfügen, so ist auf der Bankette oder längs Ihres Hauses eine Gehbahn von mindestens 1,00 Meter Breite für den Fußgängerverkehr zu räumen.

Häufen Sie Schnee und Eis bitte auf der Bordsteinkante oder Ihrem Grundstück auf. Schippen Sie ihn bitte nicht auf die Straße. Sie schaffen dadurch eine Gefahr für den Fahrzeugverkehr, außerdem wird das eben noch geräumte Zeug beim nächsten Schneepflugbesuch wieder auf den Bürgersteig verfrachtet und es muss wieder geräumt werden.

Das Räumen liegt in Ihrem Interesse. Sollte sich aufgrund eines diesbezüglichen Versäumnisses ein Unfall ereignen, hat dies zivil- und öffentlich-rechtliche Folgen, die mit hohen Ersatzleistungen verbunden sein können. Geben Sie gut Acht beim Begehen und Befahren der Straßen und nehmen Sie Rücksicht – das beugt viele Gefahren vor.