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Ausgabe 10/2024
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Illingen

Bekanntmachung

Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Illingen

Anlässlich einer in der Gemarkung Uchtelfangen beantragten Liegenschaftsvermessung (T 28025/23) findet für die Flurstücke Nr. 66/13, 67/1, 67/7, 66/18, 66/14, 67/2, 67/11, 67/9, 66/19, 66/15, 66/12, 66/3, 86/2, 86/3 und 67/4 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am:

Mittwoch, 20.03.2024, 10:00 Uhr

Ort / Treffpunkt:

Tulpenstraße 11, 66557 Illingen-Uchtelfangen

Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Saarlouis, den 01.03.2024
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung.
Zentrale Außenstelle Saarlouis
Kaibelstraße 4-6; 66740Saarlouis
i. A. Martin