Aufgrund zunehmend massiver Straßen- und Wegeschäden ist es dringend erforderlich, mehrere Gemeindestraßen bzw. Feldwirtschaftswege ganz oder teilweise zu sanieren. Hierzu erfolgen teilweise umfangreiche Fräs- und Asphaltierarbeiten, außerdem stehen Kleinreparaturen im Bereich der Regenwassereinlaufschächte sowie Bord- und Rinnensteine an.
Der Ausführungszeitraum für die gesamten Maßnahmen ist nach derzeitiger Planung von Anfang März bis ca. Ende Mai 2026 vorgesehen. In Abhängigkeit von der Wetterlage kann es zu leichten Verzögerungen kommen.
Folgende Straßen und Wege sind von den Maßnahmen betroffen:
Illingen, OT Uchtelfangen:
- Hermannstraße
(Sanierung der Fahrbahn zwischen Peterstraße und Charlottenstraße)
- Feldwirtschaftsweg „Bärenbach“
(Teilsanierung des Streckenbereichs zwischen Georgshof und Hof Engel sowie bis zur Straße/Bahnbrücke „Im Linnengarten“, OT Wustweiler)
Illingen, OT Hüttigweiler:
- Tholeyer Straße
(Sanierung Kreuzungsbereich Tannenweg)
Illingen, OT Hirzweiler:
- Robert-Koch-Straße
(Sanierung der Fahrbahn)
- Feldwirtschaftsweg zu Fischweiher (aus Richtung Faulenbergstraße)
(Teilsanierung des Streckenbereichs in Höhe Kastanienhof incl. Entwässerung)
Illingen, OT Welschbach:
- Querstraße
(Sanierung der Fahrbahn zwischen Einmündung Welschbachstraße (L 141) und Zufahrt zu Schulhof/Feuerwehr)
Die Arbeiten können analog zu den bereits vergangenen Straßensanierungen aus bautechnischen Gründen sowie unter Beachtung vorgegebener Sicherheitsvorschriften nur unter Vollsperrung stattfinden.
Die Vollsperrungen werden in direktem Vorfeld zu den jeweils erforderlichen Arbeiten eingerichtet und den betroffenen Anwohnern rechtzeitig bekannt gegeben.
Während der Arbeiten ist insbesondere die jeweilige Baustelleneinrichtung sowie teilweise Umleitungsbeschilderung zu beachten, so dass die Arbeiten zügig und gefahrlos erfolgen können.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der zeitliche Mehraufwand beim ordnungsgemäßen Befahren offizieller Umleitungsstrecken in der Regel nur im Minutenbereich liegt und Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer jeweils nur in geringem Umfang zu erwarten sind. Es steht grundsätzlich in keinem Verhältnis, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer durch rücksichtsloses Verhalten zu gefährden.
Wir weisen ebenfalls erneut eindringlich darauf hin, dass das Missachten von Verkehrszeichen bzw. das unbefugte Verschieben oder Öffnen von Absperrungen je nach Art und Umfang eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat darstellt (z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr).
Wir appellieren aus mehrfach gegebenem Anlass daher nochmals dringend an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer und bitten um besondere Beachtung der Beschilderung sowie umsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise.
Für Ihr Verständnis und Ihre Geduld bedanken wir uns herzlich im Voraus.