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Ausgabe 11/2024
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Widmung einer öffentlichen Fläche im OT Illingen

Bekanntmachung

Widmungsverfügung

betreffend die Widmung von öffentlichen Flächen im Ortsteil Illingen in der Gemeinde Illingen.

Die nachfolgend aufgeführten Flächen im Gemeindegebiet Illingen werden auf Beschluss des Gemeinderates Illingen vom 29. Februar 2024 für die öffentliche Nutzung gemäß § 6 Abs. 1 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17.12.1964 (Amtsbl. 64,117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsbl.77,969) zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) öffentlich gewidmet.

Ortsteil Illingen

Ortsmitte Illingen, Wasserterrasse und Teilbereich Neuer Markt

Gemarkung Illingen, Flur 12, Flurstücke Teilflächen aus den Parzellen 216/27, 369/42, 212/4, 216/28, 216/25, 216/28 sowie die Parzellen 212/3, 216/29. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

Begründung

Die vorgenannten Flächen sind Flächen, die teilweise im Eigentum der Gemeinde Illingen stehen. Die Widmung ist zur Begründung der Eigenschaft einer öffentlichen Fläche notwendig, da durch sie sowohl für die Gemeinde als Straßenbaulastträger als auch für die Allgemeinheit, insbesondere Verkehrsteilnehmer und Anlieger, Rechte und Pflichten begründet werden. Mit der Widmung erhalten die Flächen den Charakter einer öffentlichen Einrichtung.

Der Teilbereich „Neuer Markt“, die „Wasserterrasse“ und die „Freiraumtreppe“ werden für den Gemeingebrauch für jedermanns Nutzung im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften für den Fußgängerverkehr freigegeben. Der Gemeingebrauch an der Platzfläche (Neuer Markt, Wasserterrasse und Freiraumtreppe) wird auf „Fußgängerzone“ beschränkt.

Die Zufahrt zur „Brauturmgalerie“ wird zur Nutzung mit Kraftfahrzeugen und für die Nutzung durch Fußgänger öffentlich gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen einzureichen.

Illingen, den 06. März 2024

Der Bürgermeister

gez. Andreas Hübgen