Friedhof Welschbach:
Der Ortsrat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 02.02.2026 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Illingen zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Rasengräber:
2 Gräber: Manfred Schmidt, Dieter Zeck
Einzelgräber mit Waschbetonplatten:
1 Grab: Irmgard Pannek
Einzelgräber mit Einfassung:
1 Grab: Hans-Werner Mechenbier
Urneneinzelgräber:
2 Gräber: Anja Holzer, Adelbert Rudolfi
Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.
Die Frist beginnt am 10.03.2026 und endet am 07.04.2026.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.