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Ausgabe 11/2026
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Einebnung von Gräbern in Wustweiler

Aufruf zur Abräumung von Gräbern

Friedhof Wustweiler:

Der Ortsrat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Illingen zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.

Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:

Urnenwand:

1 Kammer: Alfred Kiefer

Rasengräber:

3 Gräber 1999: Martha Strauss, Gerwin Scherer, Wilfried Grewenig

4 Gräber 2000: Hans Thinnes, Maria Dörr, Katharina Riehm, Franz Schuhmacher

4 Gräber 2000: Hans Engel, Hans Blass, Maria Engel, Reinhard Rauber

Einzelgräber mit Einfassung:

5 Gräber: Maria Biehler, Horst Hellbrück, Herbert Schmidt, Anneliese Bund, Gertrud Kiefer

Einzelgräber mit Waschbetonplatten:

1 Grab Horst Dörr

Urneneinzelgräber:

1 Grab: Helmut Schirra

Familiengräber:

Eheleute Zewe-Mechenbier Hans 1994 Hilde 2000

Eheleute Gross Hermann 1997 Margot geb. Leist 2000

Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.

Die Frist beginnt am 10.03.2026 und endet am 07.04.2026.

Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.

Illingen, den 09.03.2026
Gemeinde Illingen
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.
Andreas Hübgen