Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. März 2026 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Illingen (Zweitwohnungssteuersatzung) beschlossen.
Die Satzung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.
Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Satzung der Gemeinde Illingen zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Illingen (Zweitwohnungssteuersatzung)
Gemäß § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl. I S. 1086) und der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), wird mit Beschluss des Gemeinderates Illingen vom 26. März 2026 folgende Aufhebungssatzung zur Zweitwohnsitzsteuersatzung erlassen:
Die Satzung der Gemeinde Illingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Illingen nach den § 2 und 3 KAG vom 09. Dezember 2013, veröffentlicht am 11. Dezember 2013 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Illingen Nr. 50/2013 und in Kraft getreten am 01. Januar 2014 wird aufgehoben.
Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.