Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. März 2026 eine neue Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Dienst- und Sachleistungen der Gemeinde Illingen beschlossen. Diese tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die bisherige Entgeltordnung vom 11. Mai 2012 tritt außer Kraft.
Die neue Entgeltordnung gebe ich nachstehend öffentlich bekannt.
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme
von Dienst- und Sachleistungen der Gemeinde Illingen
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Illingen vom 26. März 2026 wird gemäß § 35 KSVG folgende Entgeltordnung festgesetzt:
Für die Nutzung von Dienst- und Sachleistungen, die Überlassung von Gegenständen (Mobiliar) sowie von nicht öffentlichen Flächen der Gemeinde Illingen erhebt die Gemeinde Entgelte nach dieser Entgeltordnung, soweit sie nicht gesetzlich zur unentgeltlichen Leistung verpflichtet ist oder ein öffentliches Interesse an der Leistung besteht.
Die Überlassung von Gegenständen (Mobiliar) erfolgt ausschließlich an ortsansässige Gewerbetreibende, Jahresvertragsunternehmer, Vereine und gemeinnützige Institutionen im Gemeindegebiet. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Verkauf oder gewerblichen Verleih, es besteht keinerlei Gewinnerzielungsabsicht, und die erhobenen Entgelte dienen ausschließlich der Deckung des tatsächlichen Aufwands für Bereitstellung, Verwaltung und Betreuung.
Ein Rechtsanspruch auf Leistung bzw. Überlassung besteht nicht.
| Verpflichtet zur Zahlung des jeweiligen Entgelts ist, wer | |
| 1. | die Leistungen und/oder den Arbeits- und Verwaltungsaufwand verursacht, |
| 2. | die Überlassung von Mobiliar oder Flächen beantragt. |
Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Für die Inanspruchnahme von Dienst- und Sachleistungen der Gemeinde Illingen wird das Entgelt entsprechend der Anlage 1, die Bestandteil dieser Ordnung ist, berechnet.
Das Mobiliar wird in betriebsbereitem Zustand bereitgestellt. Bei Übernahme ist der ordnungsgemäße und betriebsbereite Zustand zu überprüfen und diesen mit dem Empfang durch Unterschrift auf den Übergabepapieren zu bescheinigen. Der Gemeinde ist der jeweilige Stand- bzw. Einsatzort des Mobiliars anzuzeigen.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt der Tagessatz mit dem Tag der Abholung. Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten der Inanspruchnehmenden.
Abholung und Rückgabe des Mobiliars haben grundsätzlich nur zu den Öffnungszeiten der Ausgabestelle beim Baubetriebshof zu erfolgen. Abhol- und Rückgabetermin sind im Einzelfall zu vereinbaren.
Das Mobiliar darf nur im Rahmen seiner Zweckbestimmung und Eignung sowie nach Maßgabe der Erlaubnis auf eigene Verantwortung benutzt werden. Bei Unklarheiten ist ggf. Rücksprache mit der Ausgabestelle zu halten. Das Material ist schonend zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde.
Die Gemeinde schließt eine Haftung bezüglich Sach- und Personenschäden, ebenso irgendwelchen Schadenersatz in Zusammenhang mit der Überlassung des Mobiliars ausdrücklich aus.
Die Inanspruchnehmenden haften der Gemeinde gegenüber für alle Schäden an dem Mobiliar, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung oder der Verlust durch ihn oder sonstige Dritte verursacht worden ist. Die Gemeinde ist berechtigt, verursachte Schäden entweder auf Kosten des Mieters zu beheben oder Schadensersatz zu verlangen.
Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Dienst- und Sachleistungen erfolgt durch Rechnung der Gemeinde Illingen.
Das Entgelt für überlassene Gegenstände zuzüglich einer Sicherheitsleistung von 50,00 Euro ist vor Abholung des Mobiliars bei der Gemeindekasse Illingen zu zahlen. Für Kommunen und Jahresvertragsunternehmer der Gemeinde kann die Abrechnung auch mittels Rechnung erfolgen.
Alle im Entgeltverzeichnis aufgeführten Beträge gelten zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer. Die gezahlte Sicherheitsleistung wird nach der ordnungsgemäßen Rückgabe der ausgeliehenen Materialien umgehend zurück-gezahlt. Bei Schadensfällen oder verspäteter Rückgabe kann die Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe zurückgehalten und aufgerechnet werden.
Die Zahlung hat innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Entgeltordnung vom 11. Mai 2012 tritt gleichzeitig außer Kraft.
| Anlage 1: Entgelte für die Inanspruchnahme von Dienst- und Sachleistungen der Gemeinde Illingen | |
| A) Sach- und Dienstleistungen | |
| 1) Personaleinsatz | |
| Stundensatz: Berechnung je angefangene Stunde gemäß der aktuellen KGSt-Stundenwerte (Kosten eines Arbeitsplatzes derBereiche 1 + 3) der EG 5 | |
| 2. Fahrzeugeinsatz | |
| Stundensatz ohne Fahrer | |
| Klein-LKW | 14,00 € |
| LKW-MAN | 63,00 € |
| Unimog | 55,00 € |
| Mulitcar | 32,00 € |
| Kleintransporter | 13,00 € |
| Personenkraftwagen | 10,00 € |
| Kommunaltraktor | 17,00 € |
| Kommunalbagger | 24,00 € |
| Radlader | 48,00 € |
| Kehrmaschine | 83,00 € |
| Anhänger | 10,00 € |
| 3. Geräteeinsatz | |
| Stundensatz | 5,00 € |
| 4. Hundeeinfang | |
| Pauschalsatz je Tag | 95,00 € |
| B) für die Überlassung von Gegenständen (Mobiliar) | |
| Gegenstand | Tagessatz |
| Absperrschranke | 5,00 € |
| Absperrbarke | 3,00 € |
| Absperrgitter (2,50 m) | 5,00 € |
| Leitkegel | 2,00 € |
| Verkehrszeichen | 2,00 € |
| Schilderständer/-fuß | 2,00 € |
| Schilderkombination (mit Fuß/Ständer/Leinteilen etc.) | 5,00 € |
| Barkenstandfuß | 2,00 € |
| Bauzaunteil | 2,00 € |
| C) für die Überlassung von Flächen | |
| Pauschalsatz | |
| für Verkaufsflächen bis 10 qm pro angefangene Woche | 10,00 € |
| für Lagerflächen ab dem 3.Tag pro qm/angefangene Woche | 0,25 € |
| Für Vereine wird auf alle Entgelte ein Erlass von 50 % gewährt. | |