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Ausgabe 15/2024
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Festlegung des Postunternehmens für die Beförderung der Wahlbriefe anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Bekanntmachung

Festlegung des Postunternehmens für die Beförderung der Wahlbriefe anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Für die Beförderung der Wahlbriefe der an den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 mittels Briefwahl teilnehmenden Wahlberechtigten der Gemeinde Illingen hat das Gemeindewahlamt mit der Deutschen Post AG eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen.

Somit können nicht nur die (hellroten) Wahlbriefe für die Europawahl, sondern auch die (hellrosafarbenen) Wahlbriefe für die Kommunalwahlen von den Absendern ausschließlich bei der Deutschen Post AG zur Beförderung an das Wahlamt der Gemeinde Illingen unfrei eingeliefert werden. Dies gilt nur für die amtlichen Wahlbriefe. Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen. Die Kosten für die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung tragen für die Kommunalwahlen anteilig die Gemeinde Illingen und der Landkreis Neunkirchen.

Gemäß § 37 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes gebe ich dies hiermit öffentlich bekannt.

Illingen, den 08. April 2024
Der Gemeindewahlleiter
Gez. Andreas Hübgen
Bürgermeister