In allen Ortsteilen der Gemeinde Illingen ist festzustellen, dass vor zahlreichen Grundstückseinfahrten sogenannte Auffahrtsrampen unterschiedlicher Bauart und mit unterschiedlicher Befestigung in den Straßenrinnen angebracht sind. Diese sollen ein Überfahren der Bordsteinkante erleichtern, sind jedoch als fest installierte Objekte grundsätzlich verboten.
Sehr beliebt sind vor allem Metallrohre, die vermeintlich den Durchlass von Regenwasser ermöglichen sollen, jedoch meist verstopft sind und den Wasserfluss in der Rinne beeinträchtigen. Auch sind diese Einbauten oftmals in der Straßenrinne festbetoniert oder mit Rohrschellen verschraubt. Für Verkehrsteilnehmer besteht dadurch ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, da insbesondere Metallrohre schon bei Regen spiegelglatt werden und Fußgänger ausrutschen bzw. stürzen können.
Zum Thema Auffahrtsrampen besteht in der Gemeinde Illingen eine eindeutige Regelung, auf die aus gegebenem Anlass hingewiesen wird:
Der Einbau fester Auffahrtsrampen in Straßenrinnen zum Überfahren von Bordsteinen ist nach § 2 Absatz 4 der Illinger Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Illingen (IllPolV) verboten.
Auffahrtsrampen müssen stets beweglich sein und dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Sie dürfen nur zur Überfahrt von Bordsteinkanten in die Straßenrinne angelegt werden und sind unverzüglich nach Benutzung der Auffahrt aus dem Verkehrsraum zu entfernen.
Dementsprechend sind die betroffenen Anwohner dazu angehalten, feste Einbauten aller Art aus den Straßenrinnen umgehend zu entfernen.
Die vollständige Polizeiverordnung der Gemeinde Illingen finden Sie auch unter www.illingen.de im Bereich „Rathaus und Service - Verwaltung - Satzungen - Polizeiverordnung“.