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Ausgabe 16/2026
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Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes des Ortsteils Stennweiler

Bekanntmachung

Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes des Ortsteils Stennweiler

Zu der am Dienstag, den 05. Mai 2025 um 18.00 Uhr, im Reservistenheim Stennweiler, Waldstraße (hinter Sportheim/Sportplatz Stennweiler) stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft Stennweiler werden die Mitglieder hiermit gemäß § 8 der Satzung eingeladen.

Tagesordnung:

01.

Eröffnung und Begrüßung sowie Bericht des Jagdvorstehers

02.

Anträge zur Tagesordnung

03.

Jahresrechnung 2024

04.

Jahresrechnung 2025

05.

Entlastung des Jagdvorstehers für die Jagdjahre 2024 und 2025

06.

Verwendung des Jagdpachtertrages

07.

Haushaltsplan für das Jagdjahr 2025

08.

Haushaltsplan für das Jagdjahr 2026

09.

Verschiedenes

Schiffweiler, den 15. April 2026
Der Jagdvorsteher
Kurt Baltes

Hinweis:

Gemäß § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schiffweiler hat jeder Jagdgenosse eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Schiffweiler, durch seinen Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner/Lebenspartnerin oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen. Jagdgenossen, die juristische Personen werden entweder durch die gesetzlich zur Vertretung befugten Personen oder durch eine von dieser schriftlich bevollmächtigten Person vertreten. Durch eine Person dürfen höchstens fünf Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertretungsberechtigung ist in allen Fällen (auch bei Ehepartnern/Ehepartnerinnen) durch schriftliche Vollmacht zu belegen.

Jeder Jagdgenosse muss sich bei der Teilnahme an der Versammlung durch Vorlage von Personaldokumenten ausweisen

Um eine zeitliche Verzögerung der Versammlung zu vermeiden, sind Vollmachten für eine Vertretung bis spätestens 3 Tage vor der Versammlung im Rathaus Schiffweiler, Zimmer 210, einzureichen bzw. telefonisch unter der Nr. 06821/67856 anzukündigen.